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Anwalt Geburtsschaden Sauerstoffmangel Waiblingen
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "GEBURTSCHADEN" ::
Freizeit Revue Nr. 13 vom 21. März 2007 – Geburtsschaden I
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"AUCH UNSERE KINDER HABEN EINE ZUKUNFT VERDIENT!" |
Bild-Zeitung vom 15. November 2006 – Geburtsschaden I
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Marl – Sein Lachen erobert die Herzen. Julian (9) mag es, wenn er fotografiert wird, wirkt so, als sei seine Welt in Ordnung… Aber sie ist es nicht. Der Junge ist körperlich und geistig schwer behindert, hatte von Geburt an keine Chance auf eine unbeschwerte Kindheit. |
WAZ Recklinghausen vom 10. August 2006 – Geburtsschaden I
MARIENHOSPITAL AUF 600 000 EURO VERKLAGT
Der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann hat das Marienhospital auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von 600 000 Euro verklagt – wegen Fehler bei der Geburt eines mittlerweile neunjährigen Jungen. Der ist schwerst behindert.
Die werdende Mutter sei nicht darüber aufgeklärt worden, dass im Fall einer Komplikation eine Weiterbehandlung nicht im Marienhospital erfolgen könne, sondern eine Überweisung in ein anderes Krankenhaus erfolgen müsse. Weil dem Marler Krankenhaus das „schon hinlänglich bewusst“ gewesen sei, sei die Aufklärung bezüglich des Risikomanagements „nicht nach fachärztlichem Standard“ erfolgt, wirft der Marler Anwalt dem Krankenhaus vor. Wenige Tage nach der Geburt habe sich in der Kinderklinik in Gelsenkirchen gezeigt, dass das Kind „schwer geschädigt“ sei – wegen eines „fehlerhaften Geburtsmanagements“.
Das Marienhospital bestreitet „fachliche Fehler“. Die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Es wundert sich darüber, dass den Eltern erst neun Jahre nach der Geburt die ganze Problematik bewusst geworden ist. Als sie eine Delphin-Therapie beantragen, fallen ihnen in den Unterlange zwei Schnitt-Verletzungen ihres Jungen auf, die offensichtlich beim geburtlichen Kaiserschnitt entstanden. Daraus folgert Rechtsanwalt Hermann ein „nicht fachgerechtes Drehen des Kindes unter der Geburt“ Die Folgen: Ganglähmung, Sprachverlust, geminderte geistige Entwicklung. Juristisch sei der Junge einem querschnittsgelähmten Menschen gleichgestellt.
Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses weist die finanzielle Forderung zurück:
Es läge „in der Verantwortung der Eltern, sich darüber zu informieren, welche Einrichtungen auch im Hinblick auf eine eventuelle Notfallversorgung des Kindes im Krankenhaus vorhanden“ sei.
Der Marler Anwalt erwägt auch noch Schadensersatz für die „ganz erheblichen Versorgungsmehrkosten“ geltend zu machen.
Das Marienhospital geht davon aus, dass die Frage der Verantwortung über gutachterliche Stellungnahmen geklärt wird und das werde wohl Jahre dauern, zumal die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat.
Marler-Zeitung vom 09. August 2006 – Geburtsschaden I
SCHMERZENSGELD - KLAGE NEUN JAHRE NACH DER GEBURT
GERICHT: Klinik soll behindertem Jungen 400 000 Euro zahlen
Mehr als neun Jahre nach der Geburt ihres Kindes fordern die Eltern eines von Beginn an schwerstbehinderten Jungen aus Marl ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 000 Euro von dem Krankenhaus, in dem ihr Sohn am 2. Dezember 1996 das Licht der Welt erblickt hat. Eine entsprechende Klage wegen eines Geburtsschadens hat jetzt der der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann bei der zuständigen Zivilkammer am Landgericht Essen eingereicht.
Danach soll ein „fehlerhaftes Geburts- und Risiko-Management“ im Marien-Hospital Marl als betroffenem Krankenhaus für die Behinderung des Jungen verantwortlich sein.
Der Neunjährige kann nicht laufen, sprechen, alleine essen, zur Toilette gehen oder sich anziehen und befindet sich in Dauer-Therapie.
Ein Geburtsschaden, der für Rechtsanwalt Hermann abwendbar gewesen wäre: „Es war bekannt. dass die Mutter bereits eine Frühgeburt hinter sich hatte und dass eine Risiko-Schwangerschaft vorlag.“ Trotzdem sei es unterlassen worden, seine Mandantin darauf hinzuweisen, dass im Fall von Komplikationen eine Notfallversorgung in diesem Krankenhaus nicht erfolgen könne.
Tatsächlich musste der Junge bereits in der ersten Stunde seines Lebens von der Mutter getrennt und auf die Intensiv-Station der Kinderklinik Gelsenkirchen überwiesen werden. Ungeachtet dessen hatten die Eltern die Behinderung ihres Kindes jahrelang als Schicksal hingenommen.
Eine Ahnung, dass ihnen und ihrem Kind ein solches Schicksal hätte erspart bleiben können, bekamen die Eheleute erst, als sie sich im vergangenen Jahr beim behandelnden Kinderarzt über eine so genannte Delphin-Therapie für ihren Sohn informierten. Die gründliche Durchsicht der Geburtsunterlagen als Vorbereitung für einen Antrag für eine solche – zumeist in den USA angebotene – Therapie ergab, dass es seinerzeit unter der Geburt zu Fehlern gekommen sein könnte.
Indizien wie ein Schnitt am Hinterkopf des Kindes für eine Fötenblutabnahme seien Hinweis auf ein „nicht fachgerechtes Drehen des Kindes unter der Geburt“, heißt es in der Klageschrift. „Regelrecht müsste sich die Narbe der Fötenblutentnahme auf der Stirn bzw. auf der Schädelvorderseite finden.“n nicht gar die Selbstbestimmung bezüglich eines Kaiserschnittes hat“. Die Klägerin macht vor Gericht geltend, schon bei der stationären Aufnahme vor dem Geburtstermin im April 2001 einen Kaiserschnitt gewünscht zu haben.




